Wir haben uns auf das Straf- und Haftungsrecht spezialisiert.
Das Strafrecht betrifft Täter und Opfer. Wir sind Strafverteidiger, beraten und vertreten aber auch den Geschädigten sowie das von Ermittlungen betroffene Unternehmen in jeder Lage des Verfahrens und leisten Zeugenbeistand.
Schwerpunkt unserer Arbeit ist das Wirtschaftsstrafrecht.
Die Auswirkungen strafbaren Verhaltens führen regelmäßig zu Schäden. Um deren Ausgleich geht es im Haftungsrecht. Haftung bedeutet aber auch, für sonstige Pflichtenverstöße einstehen zu müssen.
Die Schnittstelle zwischen Straf- und Haftungsrecht liegt im Unternehmensrecht. Hier bestehen Risiken, für Organisationsverschulden „in Haft“ genommen zu werden – auch hier stehen wir den Betroffenen zur Seite. Das gilt auch bei steuerrechtlichen Haftungsfragen und im Steuerstrafrecht.
Unterstützung in allen steuerlichen Angelegenheiten bietet die ERBE Steuerberatungsgesellschaft mbH.